Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
gegenüber Verbrauchern

§ 1
Allgemeines

  1. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Schubert-Moto-Service erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird schon hier vorsorglich widersprochen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Firma Schubert- Moto-Service sie schriftlich bestätigt.
  3. Die Firma Schubert-Moto-Service nimmt die Daten ihrer Kunden in Dateien auf und verarbeitet sie, worauf entsprechend Bundesdatenschutzgesetz hingewiesen wird.

§ 2
Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote der Firma Schubert-Moto-Service sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma Schubert-Moto-Service. Das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
  2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

§ 3
Widerrufsrecht / Widerrufsfolgen

  1. Soweit Verträge zwischen der Firma Schubert-Moto-Service und dem Kunden als Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Email, Fax, Telefon) geschlossen werden, ist der Kunde an seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat.
  2. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (z.B. Brief, Fax , Email) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung (Erhalt der Ware) gegenüber der :
    Firma Schubert-Moto-Service, Ackerweg 7, 30900 Wedemark/ OT Oegenbostel, Email: sms@smotos.de; Telefax: 05130/ 37 93 26,
    zu erklären.
  1. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
  2. Der Kunde ist bei der Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung der Ware innerhalb von 7 Tagen verpflichtet, soweit die Ware durch Paket versandt werden kann. Nicht paketversandfähige Ware wird beim Kunden abgeholt.
  3. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung/ Abholung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht.
  4. Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Die Pflicht zum Wertersatz kann dadurch vermieden werden, dass die Ware nicht wie Eigentum in Gebrauch genommen wird und alles unterlassen wird, was den Wert beeinträchtigt.

§ 4
Preise

  1. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Firma Schubert-Moto-Service an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage – ab Angebotsdatum – gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma Schubert-Moto-Service genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
  2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ohne Fracht und Verpackung, Porto, Versicherungen und sonstige Kosten. Die Höhe der Versandkosten richtet sich nach den aktuellen Preisen der DHL.

 

§ 5
Liefer- und Leistungstermine

  1. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist durch die Firma Schubert-Moto-Service kann der Kunde nach einer durch eingeschriebenen Brief zu setzenden Nachfrist von vier Wochen, die mit dem Eingang der Nachfristsetzung bei der Firma Schubert-Moto-Service beginnt, vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, die Firma Schubert-Moto-Service hat einen festen Termin schriftlich bestätigt. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde allerdings nur dann verlangen, wenn der Firma Schubert-Moto-Service oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die erweiterte Haftung nach § 287 BGB wird ausgeschlossen.
  2. Liefer- und Zahlungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die der Firma Schubert-Moto-Service die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die Firma Schubert-Moto-Service auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma Schubert-Moto-Service, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfrist dazu berechtigt, hinsichtlich der noch nicht erfüllten Vertragsteile vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Die Firma Schubert-Moto-Service ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Der Kunde ist zur Abnahme von Teillieferungen und Teilleistungen  verpflichtet, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf.

§ 6
Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder das Lager der Firma Schubert-Moto-Service verlassen hat. Wird der Versand ohne Verschulden der Firma Schubert-Moto-Service unmöglich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
  2. Bei Lieferungen innerhalb der EU wird von der Firma Schubert-Moto-Service eine Frachtversicherung abgeschlossen.

§ 7
Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsfrist für Neuware beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung (Erhalt der Ware).
  2. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Ware beträgt ein Jahr und beginnt ebenfalls mit dem Datum der Lieferung (Erhalt der Ware).
  3. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte, wesentliche Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert die Firma Schubert-Moto-Service nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Bis zu drei Nachbesserungsversuche, für welche angemessen Zeit und Gelegenheit bestanden haben muss, sind zulässig.
  4. Durch den Austausch von Teilen oder ganzen Einheiten werden keine neuen Gewährleistungsfristen in Gang gesetzt. Fremdeingriffe führen dazu, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Austauschteile werden Eigentum der Firma Schubert-Moto-Service.
  5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass der mängelfreie Teil der Lieferung für den Kunden nicht verwendbar ist.
  6. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) verlangen.
  7. Der Kunde muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und gegenüber dem Spediteur sowie der Firma Schubert-Moto-Service von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort schriftlich Mitteilung machen. Im Übrigen müssen der Firma Schubert-Moto-Service offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung durch die Firma Schubert-Moto-Service bereitzuhalten und auf deren Verlangen zurückzusenden.
  8. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile, die durch unsachgemäße Handhabung, Fehlbedienung oder auf Grund falscher Lagerung zerstört wurden. Eine Gewähr für gleichartigen Ersatz (baugleiche Teile oder Baugruppen) besteht nicht.
  9. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma Schubert-Moto-Service als auch gegen seine Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder in einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht.
  10. Ein Garantieumtausch kann nur erfolgen, wenn die Ware in der Originalverpackung mit Zubehör komplett an die Firma Schubert-Moto-Service zurückgesandt wird. Die Ware muss frei eintreffen und wird von der Firma Schubert-Moto-Service unfrei zurückgesandt. Der Umtausch erfolgt erst nach Erhalt der defekten Ware. Eine detaillierte Beschreibung des Mangels ist beizufügen und ohne Vorlage der Rechnungs- und Lieferscheinkopie ist kein Umtausch möglich.

§ 8
Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Firma Schubert-Moto-Service gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behält sich die Firma Schubert-Moto-Service das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt stets für die Firma Schubert-Moto-Service als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er mit seiner Zahlungspflicht nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Firma Schubert-Moto-Service ab. Die Firma Schubert-Moto-Service ermächtigt den Kunden widerruflich, die an die Firma Schubert-Moto-Service  abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Verlangen der Firma Schubert-Moto-Service wird der Kunde die Abtretung offen legen und der Firma Schubert-Moto-Service die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, z.B. bei Zahlungsverzug, ist die Firma Schubert-Moto-Service berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.

§ 9
Rechnung und Zahlung

  1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen der Firma Schubert-Moto-Service spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  2. Erstkunden zahlen die Ware per Vorkasse. Der Mindestbestellwert bei Versand beträgt 30,00 €.
  3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Schubert-Moto-Service über den Betrag verfügen kann.
  4. Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Zahlenden zunächst auf  Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die jeweils älteste Forderung des Kunden angerechnet.
  5. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, so ist die Firma Schubert-Moto-Service berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
  6. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, z.B. ein Scheck oder ein Wechsel nicht eingelöst wird oder seine Zahlungen einstellt oder wenn der Firma Schubert-Moto-Service andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist die Firma Schubert-Moto-Service  berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In diesem Fall ist die Firma Schubert-Moto-Service außerdem berechtigt, bezüglich weiterer Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.
  7. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 10
Sonstige Bestimmungen

  1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Firma Schubert-Moto-Service in 30900 Wedemark/ OT Oegenbostel, Ackerweg 7.
  2. Für Bestellungen und Lieferungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das einheitliche internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Hannover, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Soweit der Kunde Verbraucher ist, wird als Gerichtsstand für den Fall, dass der Wohnsitz oder Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, Hannover vereinbart .

§ 11
Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine oder mehrere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.